6 Treffer in 6 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
BayObLG: Unbegründete Rechtsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren. Redaktioneller Leitsatz: Durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. Rohmessdaten wird das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt, weshalb ein Grund zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht gegeben ist (Rn. 3).
Beschluss vom 13.01.2021 – 202 ObOWi 1760/20
VGH München: Wahrung Doppelhauscharakter bei Terrassenüberdachung und Brandwand
Beschluss vom 28.02.2024 – 9 ZB 23.481
VGH München: Gehörsrüge wegen Ablehnung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung – erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Beschluss vom 04.07.2024 – 13a ZB 24.30562
VGH München: Keine landesweite Gruppenverfolgung der Pamiri in Tadschikistan
Beschluss vom 04.05.2023 – 11 ZB 23.30138
VGH München: Bauaufsichtliches Einschreiten bei schädlichen Umwelteinwirkungen und Anforderungen an die Beweiswürdigung
Beschluss vom 22.01.2026 – 9 ZB 24.2031
VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, vorangegangener Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf und Rückzahlungsverpflichtung, Jahresfrist für Widerruf eingehalten, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren, maßgebliches Verhalten der zuständigen Behörde in ihrem Kompetenzbereich, Ablehnung von Beweisanträgen, mögliche europarechtliche Auswirkungen aufs Widerrufsverfahren, keine Willkür, vollumfängliche Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Gerichtsbescheides, Ergänzung der Entscheidungsgründe lediglich zu neuem Vorbringen, Widerrufsverfahren, Jahresfrist, Verwaltungspraxis, Beweisantrag, Willkürvorwurf, Entscheidungsrelevanz
Urteil vom 28.04.2026 – W 8 K 26.129